Dieselnachrüstung
reifenspur

DIESELNACHRÜSTUNG

GEGEN FAHRVERBOTE IN VIELEN STÄDTEN

Wie funktioniert die Hardware Nachrüstung ?

für Mercedes / Volvo


Diesel Hardware Nachrüstung von Dr.Pley by Bosal

Durch eine Diesel Hardware Nachrüstung mit der neuen dr pley by bosal SCR Technologie, können Sie drohenden Dieselfahrverboten entspannt entgegensehen. Fahrzeuge, die auf diese Weise nachgerüstet werden, sind ab dem Tag der Umrüstung dauerhaft von Fahrverboten befreit. Eine Änderung der Schadstoffklasse ist nicht erforderlich, es erfolgt lediglich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Rüsten Sie jetzt nach und werten Sie Ihr Fahrzeug dadurch auf! Bestellen Sie Ihr Nachrüstsystem bei uns !

die aktuell verfügbaren Produktlösungen für Mercedes


Mercedes C- und E-Klassen 220d und 250d sowie GLK

die aktuell verfügbaren Produktlösungen für Volvo


Volvo XC60 / XC70 / S60 / V60 / V70

Wie kann der Zuschuss von 3000 € beantragt werden?


für Daimler

Die Daimler AG bezuschusst die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen unter bestimmten Bedingungen mit 3.000€ pro Fahrzeug. Details finden Sie unter https://www.hw-zuschuss.daimler.com

für Volvo

Für Volvo gibt es keinen Zuschuss. Die Kosten betragen ca. 3790 € - 3990 € für die Nachrüstung der Dieselhardware

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um für den Zuschuss berechtigt zu sein?


Das Zuschuss-Angebot richtet sich konkret an Privat- und Geschäftskunden, die ihren Erstwohnsitz in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte und den jeweils direkt angrenzenden Landkreisen haben. Weiterhin muss das Fahrzeug schon vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.

Was sind Intensivstädte? Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Die Intensivstädte sind die von der Bundesregierung definierten Städte Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt a. Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg a. d. Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen, Stuttgart sowie die jeweils direkt angrenzenden Landkreise. Bei Erstwohnsitzen außerhalb dieser Regionen gelten folgende Ausnahmeregelungen die ebenfalls für die Gewährung eines Zuschusses anerkannt werden:
Arbeitsverhältnis innerhalb einer von der Bundesregierung definierten Intensivstädte (Pendlerregelung)

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz oder Einsatzort in einer Intensivstadt.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von der ersten Arbeitsstätte (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • Als Nachweis ist eine schriftliche und vom Arbeitgeber unterzeichnete Bestätigung notwendig. Schule oder Bildungseinrichtung innerhalb einer Intensivstadt
  • Der Fahrzeughalter oder ein Verwandter ersten Grades (Eltern-Kind Beziehung) mit derselben Adresse besucht regelmäßig eine Schule oder eine andere Bildungseinrichtung in der Intensivstadt.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von der Bildungseinrichtung (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • In diesem Fall ist eine schriftliche und vom Bildungsträger unterzeichnete Bestätigung notwendig. Gewerbe innerhalb einer Intensivstadt
  • Der Halter hat einen Gewerbebetrieb in einer Intensivstadt angemeldet.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von dem Gewerbebetrieb (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • Als Legitimation dient in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung oder ein Handels-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregisterauszug. Verwandte ersten Grades (Eltern-Kind-Beziehung) innerhalb einer Intensivstadt
  • Verwandte des Halters haben ihren Erstwohnsitz innerhalb einer Intensivstadt.
  • Als Nachweis für das Verwandtschaftsverhältnis muss der Halter eine Meldebescheinigung des Verwandten ersten Grades und eine schriftliche Bestätigung über das Verwandtschaftsverhältnis (Kopie Auszug aus dem Stammbuch, Kopie Geburtsurkunde oder Kopie Adoptivschein) vorlegen. Regelung für Menschen mit Schwerbehinderung
  • Der Halter oder eine im selben Haushalt lebende Person erfüllt den besonderen Umstand der Schwerbehinderung mit Parkerleichterung ("blauer Parkausweis")
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie vom Zentrum der Intensivstadt entfernt.